Amblyopie / Schielen
Bei familiärer Vorbelastung (Eltern oder Geschwister schielen und / oder mit starken Fehlsichtigkeiten) stellen Sie Ihr Kind ab dem 4. Lebensmonat vor. Vorbeugend sollte jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr augenärztlich und orthoptisch untersucht werden.
Alarmzeichen:
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Schielen
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Augenzittern
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Schiefhaltung des Kopfes
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Vorbeigreifen
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Störungen in der Fein-und Grobmotorik
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Blinzeln
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Zukneifen eines Auges
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Leseunlust, Lesestörungen
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Konzentrationsprobleme
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Doppelbilder
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Kopfschmerzen
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Augenbrennen
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Verschwommensehen
Schielen ist kein Schönheitsfehler. Schielen und Fehlsichtigkeiten stellen eine Sehbehinderung dar.
Ursachen:
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familiäre Veranlagung
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Risikofaktoren in der Schwangerschaft
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Fehlsichtigkeiten
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organische Veränderungen
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kein erkennbarer Grund
Folgen des Schielens:
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Entwicklung einer Schwachsichtigkeit (=Amblyopie)
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Störung oder Verlust des beidäugigen Sehens (=Stereopsis), funktionelle Einäugigkeit
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Einschränkung bei der Berufswahl
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Einschränkung beim Führerschein
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Beinträchtigung des Aussehens und Auffälligkeiten im Verhalten
Therapie Amblyopie / Schielen
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Ermittlung der Ametropie (=Fehlsichtigkeit) mittels Skiaskopie
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Brillenverordnung
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Pflasterokklusion (Abkleben des besser sehenden Auges, damit Aktivierung des sehschwachen Auges)
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Abklebezeit ist individuell, teilweise kann die Therapie über Jahre andauern
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operative Korrektur an den Augenmuskeln, bei etwa der Hälfte der betroffenen Kinder